Schülerkonto Vergleich
Nicht erst mit dem gerade beginnenden Schuljahr stellt sich für viele Eltern die Frage nach der Einrichtung eines Schülerkontos für ihre Sprösslinge. Wir stellen daher in unserem Schülerkonto Vergleich ein Reihe empfehlenswerter Konten für Schüler vor. Unter der Tabelle beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Girokonten für Kinder und Jugendliche. Außerdem geben wir Tipps und Anregungen.
- Schülerkonten im Vergleich
Anbieter Kosten & Karten
Alter Automaten zum kostenlosen Abheben
Extras Postbank Giro start direkt
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ab 7 Jahre 9.000 Filialen DKB Girokonto u18
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Worin liegt der Sinn eines Schülerkontos?
Bereits in jungen Jahren nutzen Kinder ein erstes Sparschwein und erhalten Taschengeld oder Geld von Oma und Opa für eine gute Note in der Schule oder ein gutes Zeugnis. Anlässe, die Geldbörse zu zücken und den Nachwuchs zu beschenken, gibt es viele.
Natürlich stellt sich dann die Frage, wohin mit dem Geld, wenn gerade einmal keine Wünsche vorhanden sind oder aber auch das Geld nicht reicht, um einen speziellen größeren Wunsch zu realisieren.
Spätestens mit dem Schlachten des ersten Sparschweins stellt sich dann auch die Frage, wohin mit den vielen Münzen. Zur Bank, heißt dann meistens der Ausweg.
Ein Schülerkonto lehrt die Kinder den Umgang mit Geld. Erst sparen, dann Geld ausgeben. Das sollte die Maxime für die jungen Leute sein. Dabei lernen sie den Umgang mit dem Taschengeld zu planen, damit vielleicht am Ende etwas auf das Konto einzuzahlen ist, was das Kind selbst erwirtschaftet hat. Die Kinder sehen auch, wie das Guthaben mit jedem Kontoauszug (durch Zinszahlungen) und eigene Einzahlungen steigt.
Was kann das Kind mit einem Schülerkonto alles anfangen?
Zunächst erst einmal, was nicht möglich ist. Es kann bei Minderjährigen (Person unter 18 Jahre) nicht zu einer Überziehung kommen, denn ihr Schülerkonto wird nur als Guthabenkonto geführt. Ein Dispokredit ist damit zur Beruhigung aller Eltern nicht vorhanden. Kontoüberziehungen sind bei Konten für Minderjährigen generell nicht möglich.
Die Kinder bzw. Schüler werden als Inhaber des Girokontos geführt. Sie können mit der damit verbundenen Bankkarte Bargeld am Geldautomaten abheben. Verfügt die Bankkarte über einen Geldkarten-Chip lässt sich dieser aufladen, sofern ein Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Mit der Geldkarte können dann Kleinbeträge bargeldlos bezahlt werden. Mit einer Geldkarte lässt sich häufig auch das Essen in der Schule oder aus dem Schulautomaten gezogene Ware bezahlen.
Und da die Kinder schon ziemlich früh computeraffin sind, erleichtern das Onlinebanking und entsprechende Apps die Anzeige der Kontoumsätze. Auch erste online Transaktionen und Überweisungen per Online-Banking sind so möglich.
Ab welchem Alter ist die Eröffnung eines Schülerkontos möglich?
Handelt es sich bei dem Schüler um eine minderjährige Person, müssen die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) der Kontoeröffnung zustimmen. Ein Minderjähriger kann somit bei keiner deutschen Bank ohne die Zustimmung (Unterschrift und Identitätsprüfung) der Eltern ein Konto eröffnen.
Die Kontoeröffnung ist bereits für Neugeborene möglich. Die Nutzung des Schüler- bzw. Kinderkontos durch den Schüler selber ist allerdings erst ab einem Alter von sieben Jahren erlaubt.
Die Rechtsgrundlage für die Nutzung eines Schülerkontos ist im §110 des Bürgerlichen Gesetzbuches, dem sogenannten „Taschengeldparagraf“ geregelt, wonach ein Vertrag, den ein Minderjähriger abschließt, auch ohne ausdrückliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter von Anfang an gültig ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Minderjährige das 7. Lebensjahr vollendet hat (ab dann gilt eine Person als beschränkt geschäftsfähig) und die Mittel für das Konto von dem gesetzlichen Vertreter überlassen wurden bzw. bei Dritten mit deren Zustimmung. Das wäre zum Beispiel die Überweisung eines Geldgeschenks zum Geburtstag von einer Tante.
Aufgrund des §110 können Minderjährige somit frei über ihr Taschengeld verfügen. Beim Kontoguthaben eines Minderjährigen geht man ebenfalls davon aus, dass dieses Guthaben dem minderjährigen Kontoinhaber zusteht. Die Bank ist somit nicht verpflichtet bei jeder Kontoverfügung (Abhebung am Geldautomaten oder Überweisung) zu prüfen, ob die Eltern diese Transaktion billigen. Aufgrund dieser Regelung können bereits beschränkt geschäftsfähige Personen (Kinder ab 7) eigene Bankkarten erhalten. Echte Kreditkarten, die eine Überziehung des eigenen Guthabens ermöglichen würden, werden dagegen frühstens an volljährige Schüler herausgegeben.
Kontrolle des Schülerkontos durch die Eltern
Mit der Unterschrift der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters wird den Kindern ein hoher Vertrauensvorschuss gewährt. Eltern sollten sich jedoch nicht abschrecken lassen. Für Kinder von gerade sieben Jahren mag es vermutlich noch etwas früh sein in der Stadt mit der eigenen Bankkarte einkaufen zu gehen. Die Eltern müssen die Kontokarten ja nicht sofort dem Kind aushändigen, sondern können diese sicher verwahren, bis der Nachwuchs etwas älter geworden ist. Außerdem sollten die Erziehungsberechtigten immer mal wieder die Kontoumsätze auf dem Kinderkonto kontrollieren.
Am besten ist es außerdem den Geldfluss etwas im Auge zu behalten und ein separates Konto zum Sparen (z.B. ein Kindertagesgeldkonto oder ein Depot für Kinder) zu eröffnen. Auf dem Schülerkonto sollte daher wirklich nur das Taschengeld verwahrt sein, über was der minderjährige Kontoinhaber wirklich frei verfügen darf.
Größere Geldbeträge, die z.B. nach einem Geburtstag zusammen gekommen sind, überweist man am besten auf ein extra Sparkonto, welches die Eltern unter Verschluss haben. Steht dann eine Klassenfahrt oder ein Urlaub an, können Eltern ihrem Kind zusätzliches Geld auf das Schülerkonto überweisen. Mit zunehmenden Alter des Kindes kann man die Geldbeträge auf dem Konto auch weiter erhöhen. Schließlich soll der Nachwuchs irgendwann komplett ohne die Hilfe und Kontrolle der Eltern mit seinem Geld und seinen finanziellen Angelegenheiten zu recht kommen..
Ein Schülerkonto ist zumindest eine guter Einstieg für jedes Kind, um den Umgang mit Geld besser erlernen zu können. Die Erfahrungen die ein Kind in jungen Jahren nicht macht, können im Alter fehlen. Erhält man erst mit 18 sein eigenes Girokontos und soll dann als voll geschäftsfähige Person mit seinen Geldangelegenheiten klar kommen, fehlen sicher die Erfahrungen aus dem Kindesalter.
Die Angebote der Kreditinstitute für Schüler
Die Kids von heute sind die Kunden von morgen, also bringen die Institute sich immer mit wieder neuen Angeboten in Stellung.
Gebührenfreies Konto, Begrüßungsbonus bei Eröffnung, Verzinsung des Kontos, gebührenfreies Führen von ETF- Depots, Giro- Card oder Geld- Card, teilweise auch Kreditkarten (Prepaid) etc., die Marketingstrategen haben sich sehr viel einfallen lassen, um die junge Kundschaft zu binden. In unserem Schülerkonto Vergleich stellen wir eine Reihe an empfehlenswerten Girokonten für minderjährige und auch volljährige Schüler vor.
Allerdings werden Schülern selbst von den meisten Sparkassen und Volksbanken vor Ort kostenlose Schülerkonten angeboten. Neben den bei uns vorgestellten deutschlandweit agierenden Direkt- und Filialbanken, bieten diese regionalen Kreditinstitute häufig ebenfalls gute Konten für Schüler. Aufgrund der Vielzahl an regionalen Kreditinstituten können wir sämtliche Angebote nicht auflisten. Am besten besuchen Eltern parallel die Internetseite ihrer örtlichen Sparkasse oder Volksbank und informieren sich zusätzlich dort über ein etwaiges kostenloses Schülerkonto.
Eigentlich ist mit 18 Jahren und dem Erreichen der Volljährigkeit die Schulzeit im Allgemeinen zu Ende, aber manche Banken sehen das nicht so eng und dehnen die Altersgrenze sehr weit aus, um auch die Azubis und Studenten mit einzubeziehen. Das Höchstalter der Befreiung von den Kontoführungsgebühren für Schüler finden Sie in der Tabelle.
Egal, ob Online- oder Filialbank, der Vergleich der einzelnen Angebote ist ein Muss vor der Kontoeröffnung, um das jeweils beste Schülerkonto für die Kids herauszufinden.